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Geheimdienste sp?hen bereits Computer aus

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  • #16
    Re: Geheimdienste sp?hen bereits Computer aus

    @ all, wo finde ich solch ein programm womit meine ip st?ndig wechselt oder halt das Tor (evil)
    Liebe Gr??e Schinizzle

    --Wer aufh?rt besser zu werden, hat aufgeh?rt Gut zu sein!--

    Originally posted by Scharfes_Schaaf@LPDE
    Schinizzle my Dizzle alles Gute

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    • #17
      Re: Geheimdienste sp?hen bereits Computer aus

      Es gibt eine spezielle Firefox Version, die das Tor-Netzwerk nutzt Torpark.
      "Die Dinge, die du besitzt, besitzen am Ende dich. Erst wenn du alles verloren hast, hast du die Freiheit, alles zu tun, was du willst.?

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      • #18
        Re: Geheimdienste sp?hen bereits Computer aus

        & wenn mans einfach haben will installiert man sich einfach Tor und das entsprechende Plugin :-P

        Originally posted by Xero
        auch sehr praktisch bei rapidshare
        rs speichert die IPs von Nicht-Premium Nutzern eh nicht
        Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht M?nner zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die M?nner die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer.

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        • #19
          Re: Geheimdienste sp?hen bereits Computer aus

          Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt.

          Nach einer einstweiligen Anordnung d?rfen die Daten zun?chst nur f?r die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener B?rger teilweise statt. Insgesamt haben mehr als 30.000 B?rger Verfassungsbeschwerde eingelegt.

          Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - s?mtliche Daten etwa ?ber Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sie d?rfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbeh?rden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufkl?rung weniger gravierender Delikte beantragt wird. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zun?chst ein halbes Jahr, kann aber - falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verl?ngert werden.

          Der Erste Senat hat damit noch nicht abschlie?end ?ber die Zul?ssigkeit der "Vorratsdatenspeicherung" entschieden, nach der die Verbindungsdaten von Telefon- und E-Mail-Verkehr - nicht die Inhalte - ein halbes Jahr lang gespeichert werden m?ssen. Nach den Worten der Richter k?nnen Betroffenen "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht" drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse ?ber ihr Kommunikationsverhalten m?glich seien. Deshalb d?rften die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden.

          Quelle: gmx.net

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