Berlin (dpa) - Ab dem Neujahrstag wird in acht Bundesl?ndern das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden eingeschr?nkt. In den anderen Bundesl?ndern gelten Nichtrauchergesetze schon oder werden im Laufe des Jahres 2008 eingef?hrt.
BERLIN: Vom 1. Januar 2008 an gilt das gesetzliche Rauchverbot. Das Anz?nden von Zigaretten, Pfeifen, Zigarren und Wasserpfeifen ist dann in allen ?ffentlichen R?umen weitgehend tabu. In Restaurants und Kneipen darf nur noch in strikt abgetrennten R?umen geraucht werden. In Diskotheken, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, darf ?berhaupt nicht mehr geraucht werden.
BRANDENBURG: Vom 1. Januar 2008 an gilt ein umfassendes Rauchverbot in ?ffentlichen Geb?uden, etwa in Beh?rden und Gerichten, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen und Kindertagesst?tten sowie Sporteinrichtungen, Krankenh?usern, Alten- und Pflegeheimen, Theatern, Kinos und Museen, Hotels und Diskotheken. In Gastst?tten, Hotels und Kultureinrichtungen darf in komplett abgetrennten Nebenr?umen geraucht werden.
BAYERN: Hier gilt das sch?rfste Rauchverbot der Republik. Das Rauchen ist vom 1. Januar an nicht nur in ?ffentlichen Geb?uden, sondern auch in Nebenr?umen von Gastst?tten tabu. In den Festzelten des Oktoberfestes darf erstmals in seiner fast 200-j?hrigen Geschichte nicht geraucht werden. Ausnahmeregelungen gibt es f?r geschlossene Gesellschaften.
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BADEN-W?RTTEMBERG: Hier gilt das Rauchverbot schon seit dem 1. August. In Gastst?tten darf in separaten Raucherr?umen weitergeraucht werden. F?r Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte f?r zeitlich befristete Veranstaltungen sind vom Rauchverbot nicht betroffen. An Schulen gibt es Ausnahmen: Gymnasien und Berufliche Schulen k?nnen f?r vollj?hrige Sch?ler von der 11. Klasse an sowie f?r Lehrkr?fte auf dem Schulgel?nde Raucherzonen einrichten. In Beh?rden ist es m?glich, dass Rauchen in Einzelzimmern oder speziellen Gemeinschaftsr?umen erlaubt wird.
BREMEN: Das Rauchen ist bereits seit August 2006 an Schulen und Krankenh?usern verboten. Vom 1. Januar 2008 an werden die Regelungen auf Gastst?tten, Diskotheken, Festzelte und Hotels ausgedehnt. Auch Passagiere am Flughafen oder Hafen m?ssen keinen blauen Dunst mehr ertragen. Weiter rauchen d?rfen jedoch die G?ste bei traditionellen Veranstaltungen wie dem Schaffermahl oder dem Kapit?nstag.
HAMBURG: Vom 1. Januar an ist das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden wie Schulen oder Hallenb?dern und Einkaufszentren verboten. In Gastst?tten und Kneipen darf in abgetrennten R?umen, die ?ber eine Entl?ftungseinrichtung verf?gen, weiter geraucht werden. Festzelte f?r zeitlich befristete Veranstaltungen sind vom Rauchverbot nicht betroffen.
HESSEN: Ein umfassender Nichtraucherschutz in der Gastronomie und in ?ffentlichen Geb?uden gilt bereits seit Anfang Oktober. Nur in vollst?ndig abgetrennten Nebenr?umen von Gastst?tten, Beh?rden, Flugh?fen, Diskotheken und in Festzelten, die vorr?bergehend betrieben werden, darf noch geraucht werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Seit 1. August gilt in Schulen und auf Schulh?fen, in Krankenh?usern, Beh?rden und vielen anderen ?ffentlichen Geb?uden Rauchverbot. Vom 1. Januar an ist Tabakqualm auch in Gastst?tten nicht mehr erlaubt. Die Wirte d?rfen allerdings separate Nebenr?ume f?r Raucher einrichten. Dies gilt auch f?r Beh?rden, Krankenh?user, Hochschulen, Heime, Flugh?fen und Sportst?tten.
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NIEDERSACHSEN: Dort darf bereits seit August in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur noch in abgetrennten R?umen geraucht werden. Verboten ist das Rauchen in Krankenh?usern, Schulen samt Pausenhof, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Hallenb?der, Theatern, Museen, Kinos, Flugh?fen sowie alle Landesbeh?rden und Gerichten.
ORDRHEIN-WESTFALEN: Das Rauchverbot gilt vom 1. Januar an f?r ?ffentliche Geb?ude. Eine ?bergangsregelung gibt es f?r die Gastronomie: In Kneipen und Gastst?tten tritt das Rauchverbot erst am 1. Juli n?chsten Jahres in Kraft. Damit sollen Wirte an Rhein und Ruhr Gelegenheit erhalten, in ihren Gastst?tten Umbauarbeiten vorzunehmen. Das NRW-Gesetz gestattet n?mlich Gastst?ttenbetreibern die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherr?umen, die als solche ausgewiesen und kleiner als die Nichtraucherzone sein m?ssen. Ausnahmen sind vorgesehen f?r Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Sch?tzenfeste - und f?r geschlossene Gesellschaften in Kneipen.
RHEINLAND-PFALZ: Hier darf vom 15. Februar 2008 in ?ffentlichen R?umen nicht mehr geraucht werden. Wirte k?nnen abgetrennte Nebenr?ume als Raucherr?ume deklarieren. An Schulen kann vollj?hrigen Sch?lern das Rauchen in abgetrennten R?umen oder Bereichen erlaubt werden.
SAARLAND: Im Gegensatz zu allen anderen Bundesl?ndern erlaubt das Saarland das Rauchen in Eckkneipen, wenn der Wirt selbst bedient. In der Gastronomie darf in abgetrennten Nebenr?umen geraucht werden. In Festzelten kann der Inhaber das Rauchen erlauben. Ansonsten wird auch im Saarland das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden verboten. Wie in Rheinland-Pfalz wurde der Start des Gesetzes auf den 15. Februar 2008 verschoben - auch mit R?cksicht auf Karneval.
SACHSEN: Vom 1. Februar 2008 an darf in Gastst?tten nur noch in abgetrennten R?umen geraucht werden. Verboten ist das Rauchen unter anderem in Landesbeh?rden, Gerichten, Krankenh?usern, Arztpraxen, Apotheken, Schulen inklusive Schulhof, Hochschulen, Museen, Theatern, Diskotheken und im Landtag.
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SACHSEN-ANHALT: Auch dort gibt es in ?ffentlichen Geb?uden ein Rauchverbot vom 1. Januar an. Gastst?tten k?nnen einen Raucherraum einrichten. Im Unterschied zu anderen L?ndern muss dies nicht zwingend ein Neben-, sondern kann auch der Hauptschankraum sein.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Vom 1. Januar an ist das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden verboten. In Gastst?tten sind abgetrennte Raucherr?ume m?glich. Vorr?bergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgeschlossen.
TH?RINGEN: In Kneipen, Diskotheken, Beh?rden, Vereinsh?usern und Kultureinrichtungen ist das Rauchen vom 1. Juli 2008 an verboten. Allerdings k?nnen Gastst?tten und Diskotheken mit einem zweiten, kleineren Raum dort das Rauchen gestatten. Auch in Beh?rden kann ein Raucherraum eingerichtet werden.
Wie steht ihr dar?ber?
Seit ihr Raucher?
?rgert euch das?
oder ist es euch Recht?
BERLIN: Vom 1. Januar 2008 an gilt das gesetzliche Rauchverbot. Das Anz?nden von Zigaretten, Pfeifen, Zigarren und Wasserpfeifen ist dann in allen ?ffentlichen R?umen weitgehend tabu. In Restaurants und Kneipen darf nur noch in strikt abgetrennten R?umen geraucht werden. In Diskotheken, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, darf ?berhaupt nicht mehr geraucht werden.
BRANDENBURG: Vom 1. Januar 2008 an gilt ein umfassendes Rauchverbot in ?ffentlichen Geb?uden, etwa in Beh?rden und Gerichten, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen und Kindertagesst?tten sowie Sporteinrichtungen, Krankenh?usern, Alten- und Pflegeheimen, Theatern, Kinos und Museen, Hotels und Diskotheken. In Gastst?tten, Hotels und Kultureinrichtungen darf in komplett abgetrennten Nebenr?umen geraucht werden.
BAYERN: Hier gilt das sch?rfste Rauchverbot der Republik. Das Rauchen ist vom 1. Januar an nicht nur in ?ffentlichen Geb?uden, sondern auch in Nebenr?umen von Gastst?tten tabu. In den Festzelten des Oktoberfestes darf erstmals in seiner fast 200-j?hrigen Geschichte nicht geraucht werden. Ausnahmeregelungen gibt es f?r geschlossene Gesellschaften.
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BADEN-W?RTTEMBERG: Hier gilt das Rauchverbot schon seit dem 1. August. In Gastst?tten darf in separaten Raucherr?umen weitergeraucht werden. F?r Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte f?r zeitlich befristete Veranstaltungen sind vom Rauchverbot nicht betroffen. An Schulen gibt es Ausnahmen: Gymnasien und Berufliche Schulen k?nnen f?r vollj?hrige Sch?ler von der 11. Klasse an sowie f?r Lehrkr?fte auf dem Schulgel?nde Raucherzonen einrichten. In Beh?rden ist es m?glich, dass Rauchen in Einzelzimmern oder speziellen Gemeinschaftsr?umen erlaubt wird.
BREMEN: Das Rauchen ist bereits seit August 2006 an Schulen und Krankenh?usern verboten. Vom 1. Januar 2008 an werden die Regelungen auf Gastst?tten, Diskotheken, Festzelte und Hotels ausgedehnt. Auch Passagiere am Flughafen oder Hafen m?ssen keinen blauen Dunst mehr ertragen. Weiter rauchen d?rfen jedoch die G?ste bei traditionellen Veranstaltungen wie dem Schaffermahl oder dem Kapit?nstag.
HAMBURG: Vom 1. Januar an ist das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden wie Schulen oder Hallenb?dern und Einkaufszentren verboten. In Gastst?tten und Kneipen darf in abgetrennten R?umen, die ?ber eine Entl?ftungseinrichtung verf?gen, weiter geraucht werden. Festzelte f?r zeitlich befristete Veranstaltungen sind vom Rauchverbot nicht betroffen.
HESSEN: Ein umfassender Nichtraucherschutz in der Gastronomie und in ?ffentlichen Geb?uden gilt bereits seit Anfang Oktober. Nur in vollst?ndig abgetrennten Nebenr?umen von Gastst?tten, Beh?rden, Flugh?fen, Diskotheken und in Festzelten, die vorr?bergehend betrieben werden, darf noch geraucht werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Seit 1. August gilt in Schulen und auf Schulh?fen, in Krankenh?usern, Beh?rden und vielen anderen ?ffentlichen Geb?uden Rauchverbot. Vom 1. Januar an ist Tabakqualm auch in Gastst?tten nicht mehr erlaubt. Die Wirte d?rfen allerdings separate Nebenr?ume f?r Raucher einrichten. Dies gilt auch f?r Beh?rden, Krankenh?user, Hochschulen, Heime, Flugh?fen und Sportst?tten.
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NIEDERSACHSEN: Dort darf bereits seit August in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur noch in abgetrennten R?umen geraucht werden. Verboten ist das Rauchen in Krankenh?usern, Schulen samt Pausenhof, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Hallenb?der, Theatern, Museen, Kinos, Flugh?fen sowie alle Landesbeh?rden und Gerichten.
ORDRHEIN-WESTFALEN: Das Rauchverbot gilt vom 1. Januar an f?r ?ffentliche Geb?ude. Eine ?bergangsregelung gibt es f?r die Gastronomie: In Kneipen und Gastst?tten tritt das Rauchverbot erst am 1. Juli n?chsten Jahres in Kraft. Damit sollen Wirte an Rhein und Ruhr Gelegenheit erhalten, in ihren Gastst?tten Umbauarbeiten vorzunehmen. Das NRW-Gesetz gestattet n?mlich Gastst?ttenbetreibern die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherr?umen, die als solche ausgewiesen und kleiner als die Nichtraucherzone sein m?ssen. Ausnahmen sind vorgesehen f?r Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Sch?tzenfeste - und f?r geschlossene Gesellschaften in Kneipen.
RHEINLAND-PFALZ: Hier darf vom 15. Februar 2008 in ?ffentlichen R?umen nicht mehr geraucht werden. Wirte k?nnen abgetrennte Nebenr?ume als Raucherr?ume deklarieren. An Schulen kann vollj?hrigen Sch?lern das Rauchen in abgetrennten R?umen oder Bereichen erlaubt werden.
SAARLAND: Im Gegensatz zu allen anderen Bundesl?ndern erlaubt das Saarland das Rauchen in Eckkneipen, wenn der Wirt selbst bedient. In der Gastronomie darf in abgetrennten Nebenr?umen geraucht werden. In Festzelten kann der Inhaber das Rauchen erlauben. Ansonsten wird auch im Saarland das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden verboten. Wie in Rheinland-Pfalz wurde der Start des Gesetzes auf den 15. Februar 2008 verschoben - auch mit R?cksicht auf Karneval.
SACHSEN: Vom 1. Februar 2008 an darf in Gastst?tten nur noch in abgetrennten R?umen geraucht werden. Verboten ist das Rauchen unter anderem in Landesbeh?rden, Gerichten, Krankenh?usern, Arztpraxen, Apotheken, Schulen inklusive Schulhof, Hochschulen, Museen, Theatern, Diskotheken und im Landtag.
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SACHSEN-ANHALT: Auch dort gibt es in ?ffentlichen Geb?uden ein Rauchverbot vom 1. Januar an. Gastst?tten k?nnen einen Raucherraum einrichten. Im Unterschied zu anderen L?ndern muss dies nicht zwingend ein Neben-, sondern kann auch der Hauptschankraum sein.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Vom 1. Januar an ist das Rauchen in ?ffentlichen Geb?uden verboten. In Gastst?tten sind abgetrennte Raucherr?ume m?glich. Vorr?bergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgeschlossen.
TH?RINGEN: In Kneipen, Diskotheken, Beh?rden, Vereinsh?usern und Kultureinrichtungen ist das Rauchen vom 1. Juli 2008 an verboten. Allerdings k?nnen Gastst?tten und Diskotheken mit einem zweiten, kleineren Raum dort das Rauchen gestatten. Auch in Beh?rden kann ein Raucherraum eingerichtet werden.
Wie steht ihr dar?ber?
Seit ihr Raucher?
?rgert euch das?
oder ist es euch Recht?





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